Fachanwältin für Familienrecht | Fachanwältin für Verkehrsrecht | Vertrauensanwältin des Auto Club Europa e.V.

Eine Onlinescheidung bedeutet nicht, dass Sie schneller und ohne gerichtliches Verfahren geschieden werden.
Eine Scheidung „übers Internet“ gibt es in Deutschland nicht.

Grundsätzlich ist in einem Ehescheidungsverfahren die persönliche Anhörung beider Ehegatten zwingend vorgeschrieben. Auch unterscheidet sich eine Onlinescheidung nicht von einem klassischen Ehescheidungsverfahren.

Die sog. Onlinescheidung zeichnet sich allein dadurch aus, dass Sie dem Anwalt alle erforderlichen Daten, welche dieser zur Erstellung des Scheidungsantrages benötigt online übermitteln.
Dies erspart den Termin.

Nachdem der Scheidungsantrag vom Anwalt eingereicht wurde, läuft das Scheidungsverfahren wie jedes andere ab.

Eine Onlinescheidung ist auch nicht billiger.
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird.

Auch im Falle, dass Sie mir Ihr Scheidungsbegehren „online“ übermitteln, erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung. 
Auf Grundlage Ihrer Angaben wird anschließend der Scheidungsantrag vorbereitet und Ihnen als Entwurf zugesandt. Sind alle Angaben korrekt, wird der Antrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen, kann diese jederzeit ohne zusätzliche Mehrkosten erfolgen.

Gern können Sie das Onlinescheidungsformular auf meiner Seite nutzen oder einen persönlichen Termin vereinbaren.